Fakten zur Forensik
Zahlen, Daten und Fakten zum Maßregelvollzug in NRW:
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Im Maßregelvollzug werden psychisch Kranke und drogen- oder alkoholabhängige
Straftäter behandelt und gesichert, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass sie nur
eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig sind.
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Verweildauer: jeder Zweite mehr als 6 Jahre (§ 63 StGB);
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Delikte in % und in Patientenzahlen bei 150 Plätzen pro Standort:
Körperverletzung 26 %
(39 Gewalttäter),
Sexualdelikte 20 %
(30 Sexualtäter),
Tötung 16 %
(24 Totschläger/Mörder),
Raub/Erpressung 12 %
(18 Räuber/Erpresser),
Diebstahl 8 %
(12 Diebe),
Brandstiftung 7 %
(10 Brandstifter),
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 7 %
(10 Drogenabhängige)
© Bürgerinitiative-Reichshof
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Diagnosen - Welche Patientinnen und Patienten werden im Maßregelvollzug
behandelt?
Im psychiatrischen Maßregelvollzug (§ 63 StGB) können drei Hauptgruppen
unterschieden werden:
Patientinnen und Patienten mit
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Psychosen (47 %),
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Persönlichkeitsstörungen (27 %)
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Intelligenzminderung (11 %)
Quelle: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und LBMRV-NRW