Fakten zur Forensik

Zahlen, Daten und Fakten zum Maßregelvollzug in NRW:

  Im Maßregelvollzug werden psychisch Kranke und drogen- oder alkoholabhängige Straftäter behandelt und gesichert, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass sie nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig sind. Verweildauer: jeder Zweite mehr als 6 Jahre (§ 63 StGB); Delikte in % und in Patientenzahlen bei 150 Plätzen pro Standort: Körperverletzung 26 % (39 Gewalttäter), Sexualdelikte 20 % (30 Sexualtäter), Tötung 16 % (24 Totschläger/Mörder), Raub/Erpressung 12 % (18 Räuber/Erpresser), Diebstahl 8 % (12 Diebe), Brandstiftung 7 % (10 Brandstifter),   Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 7 % (10 Drogenabhängige)
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Diagnosen - Welche Patientinnen und Patienten werden im Maßregelvollzug behandelt? Im psychiatrischen Maßregelvollzug (§ 63 StGB) können drei Hauptgruppen unterschieden werden: Patientinnen und Patienten mit Psychosen (47 %), Persönlichkeitsstörungen (27 %) Intelligenzminderung (11 %) Quelle: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und LBMRV-NRW 
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